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Die Erste-Hilfe-Fortbildung dient der regelmäßigen Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer und dauert 9 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten.) Die Fortbildung soll gemäß den Vorgaben innerhalb von 2 Jahren nach erfolgter Erste Hilfe Ausbildung durchgeführt werden.
Eine Teilnahme an der Erste-Hilfe-Fortbildung ersetzt nicht die vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausbildung, welche als Grundausbildung zu betrachten ist. Die Fortbildung wird nach den Grundlagen der Unfallverhütungsvorschrift und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt.
Es werden hierbei die bereits vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung neuer Lehrinhalte der Aus- und Fortbildungsprogramme aufgefrischt.
Achtung Besonderheiten folgender Berufsgenossenschaften:
1. Mitglieder der KUVB oder LUK
Wenn Sie über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) oder die BayerischeLandesunfallkasse (LUK) versichert sind, ist eine Anmeldung bei Ihrer Versicherung vor dem Lehrgang zusätzlich nötig. Sie erhalten eine Kostenübernahmeerklärung, die uns am Lehrgangstag zusammen mit der BG-Teilnehmerliste zu übergeben ist!
Beachten Sie unbedingt die Hinweise Ihrer BG!
2. Mitglieder der BGW
Wenn Sie über die BG für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) abrechnen wollen müssen Sie Ihre Teilnehmer im Vorfeld bei Ihrer BG Online anmelden. Sie erhalten von Ihrer BG eine personalisierte Teilnehmerliste, die uns am Lehrgangstag ausgehändigt werden muss!
Beachten Sie unbedingt die Hinweise Ihrer BG!
3. Mitglieder der BGN
Wenn Sie über die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) abrechnen wollen müssen Sie Ihre Teilnehmer im Vorfeld bei Ihrer BG Online anmelden. Sie erhalten von Ihrer BG eine personalisierte Teilnehmerliste, die uns am Lehrgangstag ausgehändigt werden muss!
Beachten Sie unbedingt die Hinweise Ihrer BG!
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.
In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständigen Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherungsträger übernommen.
Eine Kostenübernahme ist im Vorfeld auf jeden Fall bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), bei der Landesunfallkasse Bayern (LUK) und bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu beantragen!
Bei einer Abrechnung über die Berufsgenossenschaft benötigen wir am Lehrgangstag das vollständig und korrekt ausgefüllte „Formular für die Anmeldung und Bestätigung der Teilnehmer an der Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer“ des DGUV. Dabei ist darauf zu achten, dass Stempel und Unterschriften ebenfalls korrekt eingetragen werden. Dieses Formular muss vor der Veranstaltung durch den Teilnehmer der Lehrgangsleitung übergeben werden.
Sollte das Formular am Tag der Veranstaltung uns nicht im Original und korrekt ausgefüllt vorliegen, erfolgt Rechnungsstellung mit dem jeweils gültigen öffentlichen Teilnehmersatz (www.kvnl.brk.de) an den Auftraggeber. Eine Stornierung der Rechnung ist ab diesem Zeitpunkt, selbst durch Nachreichen des Formulars, nicht mehr möglich.
Möchten Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Mitarbeiter in Erster Hilfe fortbilden lassen, besteht die Möglichkeit, diesen Auffrischungskurs (ab mindestens 15 Personen) in geeigneten Räumen Ihres Unternehmens (Lehrsaal mind. 50 m2) durchzuführen. In solchen Kursen kann man dann auch speziell auf betriebsinterne Situationen und branchentypische Verletzungen eingehen. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche.
Wir beratent Sie gerne bei der Planung und Durchführung von Kursen. Sie erreichen Frau Viktorin unter der Rufnummer (09123) 9403-11 oder per E-Mail an ausbildung(at)kvnl.brk(dot)de.