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Werden Sie Fördermitglied des BRK!
Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie nachhaltig die humanitäre Arbeit des Roten Kreuzes in Ihrem Landkreis und ermöglichen das Engagement von über Tausend freiwilligen Helfern. Denn Helfer erhalten keine Honorare, aber Ausrüstung und Ausbildung kosten reichlich Geld. Die Zeit, die dazu benötigt wird, wird von den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ja schon kostenlos zur Verfügung gestellt!
Vorteile bei einem Mitgliedsbeitrag ab 30 Euro im Jahr
Diese Mitglieder, der Ehepartner (und Kinder für die Anspruch auf Kindergeld besteht) erhalten einmal jährlich pro Mitgliedschaft neben der kostenlosen Auslands- und Inlandsrückholung folgende zusätzlichen Leistungen:
wenn sie bei uns die Rechnung Ihrer Krankenkasse einreichen (1x jährlich)
des BRK-Kreisverbandes Nürnberger Land (1x jährlich)
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In Bayern unterstützen über 1 Millionen Menschen das Bayerische Rote Kreuz regelmäßig mit Geld als förderndes Mitglied. Machen auch Sie mit!
Werden Sie Fördermitglied des BRK und unterstützen Sie Jahr für Jahr unsere Arbeit vor Ort mit Ihrer finanziellen Zuwendung.
Sie können den unten stehenden Link nutzen und werden damit zum Antrag auf Fördermitgliedschaft im BRK-Kreisverband Nürnberger Land weitergeleitet. Einfach ausfüllen, den gewünschten Betrag eintragen, sowie die SEPA-Bankdaten und senden an:
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Nürnberger Land
Frau Wohlgemuth
Henry-Dunant-Str. 1
91207 Lauf
Telefon: (09123) 9403-13
Sie erreichen uns zu den üblichen Geschäftszeiten:
Mo.-Do.: 8:00 - 16:00 Uhr und Fr. von 8:00 - 13:00 Uhr
Hier kommen Sie zum Antrag auf Fördermitgliedschaft
Seit dem 1.1.2021 reicht für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 300 Euro (bisher: 200 Euro) ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.